NICHT UMSONST IST KUNSTSTOFF
in unserem Firmennamen groß geschrieben, denn wir leben im Zeitalter der Kunststoffe!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Allgemeines
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche aktuellen und zukünftigen Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma MKT Metall- und Kunststoffverarbeitung GmbH. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren hier genannten Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder sämtliche von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die von unseren Außendienstmitarbeitern und Handelsvertretern getroffen werden.

II. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sich freibleibend mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ab Abgabedatum und beziehen sich auf eine durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnung. Beratungen im Rahmen unserer Leistungspalette erfolgen nach bestem Wissen, jedoch völlig unverbindlich. Kundenwünsche nach Material, Ausführung, Verwendungszweck und Qualität werden von uns nicht nachgeprüft; die Konstruktion liegt beim Kunden. Der Kunde übernimmt die Gewähr, dass wir durch Fertigung nach seiner Zeichnung keine Rechte von Dritten verletzen und haftet für alle aus der Nichteinhaltung dieser Gewähr entstehenden Schäden. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

III. Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers.
2. Bei etwaigen Transportschäden lässt sich dies der Kunde vom Überbringer bescheinigen, hat diesen unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen und die Ware und die Verpackung bis zur Klärung aufzubewahren.
3. Verweigert der Käufer zu Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so hat er die hierdurch entstehenden Kosten und das Risiko des Rücktransportes zu tragen.
4. Auftragsänderungen- und Stornierungen gehen je nach Grad der Anarbeitung zu Lasten des Bestellers.
5. Auf Abruf bestellte Ware muss spätestens nach 12 Monaten komplett abgenommen sein. Der Käufer hat mit Erteilung des Abrufes die Abruftermine verbindlich anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Alle angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und setzen zunächst die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Lieferzeiten verlängern sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, erheblichem Personalausfall. Auch sind wir bei nicht verschuldeten Betriebsstörungen jeder Art zum Vertragsrücktritt berechtigt,
ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
7. Geraten wir in Verzug, so hat uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen einzuräumen, bevor er Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
8. Teillieferungen sind zulässig. Bei Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die Versand- und Verpackungskosten für jede Teillieferung berechnet.

IV. Preise, Zahlung, Verzug
1. Unsere Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. Die MKT GmbH hält sich an die vereinbarten Preise, solange die im Auftrag angegebenen Stückzahlen eingehalten und  Zeichnungen/Spezifikationen/Vereinbarungen unverändert bleiben.
2. Vereinbarte Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.
3. Bei Lohnbearbeitungsaufträgen ist der Wert des Schrottes, der Späne und sonstiger Abfälle sowie deren Entsorgung im Lohnpreis enthalten.
4. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto; Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. Mit Überschreitung dieses Zahlungsziels kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch uns bedarf.
5. Vom Tage der Überschreitung des Zahlungszieles an berechnen wir mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen und behalten uns weitere Schadenersatzforderungen vor.

V. Güten und Mengen
Werkstoffzusammensetzung, Güte und Maße bestimmen sich nach den Angaben aus den Zeichnungen und nach den entsprechenden EN und DIN Normen bzw. Werkstoffdatenblättern. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des  Gesamtlieferungsumfangs sind zulässig und berechtigen nicht zu Reklamationen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

VI. Mängelhaftung:
1. Unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort ist diese sorgfältig auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und offensichtliche Mängel zu prüfen.
2. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich Einspruch erhoben hat. Sofern ein verdeckter Mangel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird, stehen dem Käufer keinerlei Gewährleistungsrechte zu.
3. Eine Gewährleistungspflicht unsererseits besteht nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe sowie thermische, klimatische, farbliche, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
4. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig Eingriffe an der Ware vornimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt.
5. Von uns zu vertretende Mängel werden kostenlos beseitigt bzw. es wird Ersatz geliefert.
6. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung in einem angemessenen Zeitraum fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert.
7. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf die Summe unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller bei begründeter Notwendigkeit Einblick in unsere Police zu gewähren.

VII. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

VIII. Erfüllungsort
Für beide Vertragsteile ist der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle sonstigen Rechte und Pflichten der Sitz der MKT GmbH. Gerichtsstand ist für beide Teile Annaberg.

IX. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Wir sind berechtigt, die vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Irrtum sowie Änderungen sind vorbehalten.
Stand: 01. Oktober 2018